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18.06.2010 Aus gegebem Anlass

Die Beobachtungen der eingesetzten Kampfrichter erwecken den Eindruck, das einige Wettkämpfer sich einen zu hohen Risiko beim Rad fahren aussetzen. Deshalb wird eindringlich darauf hingewiesen, dass auch auf teil- oder vollgesperrten Radstrecken die StVO eingehalten werden muss. Die Sportordnung reicht hier beim Verstoß sogar bis zur Disqualifikation. Die Aktiven sollten daran denken, dass andere Verkehrsteilnehmer oft die Geschwindigkeit und das Verhalten der Athleten falsch einschätzen. Deshalb sollten folgende Regeln unbedingt eingehalten werden:

-          Rechtsfahrgebot 

-          Anzeige der Fahrrichtungsänderung

-          Vorfahrtsregeln 

 Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmer sollten immer durch die Polizei aufgenommen werden. Durch Einhaltung der Regeln der StVO kann eine unklare Rechtslage vermieden werden.

Wir wolle doch alle gemeinsam das Ihr sicher ins Ziel kommt!

Andreas Voigt
L
andeskampfrichterobmann des
sächsischen Triathlonverbandes

 

 
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